Gegenwind

Erwerbsloseninitiative Gegenwind
aus Cloppenburg

Das Jobcenter muss bei ungerechtfertigten Sanktionen mit „Gegenwind“ rechnen. Die in Cloppenburg gegründete Erwerbsloseninitiative Gegenwind geht es um Hilfe beim Durchsetzen der Ansprüche der Leistungsbezieher. „Es sind oftmals die wirtschaftlich Schwächsten, denen die Agentur u.a. durch ungerechtfertigte Sanktionen die Leistungen kürzen“, sagt das Gesicht der Erwerbsloseninitiative, Hans-Jürgen Reglitzki.

Wir bieten Beistand nach dem Sozialgesetzbuch X (§ 13) und begleiten Betroffene zu den Ämtern. Auch sind die Mitglieder der Initiative beim Ausfüllen der Anträge behilflich. Die Kontrolle der Bescheide gehöre genauso, wie die etwaigen Widersprüche zum Leistungskatalog. Sollte das Geld von der ARGE nicht am Ersten auf dem Konto sein, geht ein Mitglied von Gegenwind gemeinsam mit dem Betroffenen in das Jobcenter, um eine Auszahlung der zustehenden Leistung zu erwirken.

Für Reglitzki haben „Fehler“ in der Leistungsberechnung und allzu eilfertige Sanktionen der Leistungsbehörde System. Es gehe dabei um Einsparungen bei den passiven Kosten, mutmaßt der einstige Hartz IV-Bezieher. So schleichen sich beispielsweise „Fehler“ bei den Kosten der Unterkunft ein. Trotz angemessenem Wohnraum werde nicht die volle Miete übernommen, oder Nachzahlungen der Nebenkostenabrechnung würden nicht im vollen Umfang erstattet. Auch hielte sich das Jobcenter größtenteils nicht an die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

Gerade im Bereich der KdU (Kosten der Unterkunft) gab es in der letzten Zeit sehr viele Urteile zu Gunsten der Leistungsbezieher. Unter anderem mussten auch die Richtlinien der KdU vom Landkreis für das Jobcenter und Sozialamt geändert werden. Jetzt steht wieder eine Änderung an. Das Bundessozialgericht lässt auf Grund eines neuen Urteils vom 18.09.2020, Az. B 4 AS 22/20 R müssen Mietdatenbanken nicht nur den Durchschnitt von Bestandsmieten und freien Wohnungsraum berechnen, sondern ausschließlich auf den freien Wohnungsraum abgestellt werden.

Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
Bertolt Brecht

Die Sozialgerichtsbarkeit legt zur Zeit sehr großen Wert auf die Information und Beratung (§§ 13 – 15 SGB I) durch die Mitarbeiter/innen der Leistungsbehörden. Oft findet diese nach Reglitzkis Erfahrung aber nicht statt.

Immer wichtiger ist für ihn auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Arbeit in politischen Gremien. Für viele Menschen wird in Teilen der Medien immer wieder das Bild von den „faulen Sozialschmarotzer“ vermittelt. Die Wenigsten wissen, dass die Mehrheit der Menschen unverschuldet in den Leistungsbezug geraten, als Alleinerziehende, schwer Erkrankte oder Menschen die durch lebenslang geringfügige Beschäftigungen keine Leistungen bekämen, und so in die Grundsicherung fallen. Daher ist Hans-Jürgen Reglitzki auch politisch sehr aktiv.

Seit 2016 ist er als Ratsherr im Gemeinderat und innerparteilich, sowie gewerkschaftlich sehr aktiv. Unterstützt wird er seit Jahren sehr zuverlässig von Uwe Barhorst bei seiner Arbeit.

Bedingt durch Corona ist der persönliche Beistand zur Zeit nahezu ausgeschlossen. Das Jobcenter hat sich und seinen Umgang mit Leistungsbeziehern in diesem Zug digitalisiert, was sich angesichts der schlechten technischen Ausstattung vieler Leistungsbezieher als sehr problematisch bewerten lassen muss.

Daher ist die Erwerbsloseninitiative Gegenwind auch telefonisch jeden Dienstag (außer Feiertags) zu erreichen.

Die Erwerbsloseninitiative „Gegenwind“ hat ihre Sprechzeiten jeweils
von 9 bis 13 Uhr in den Räumen des DGB, Soestenstraße 10, 49661 Cloppenburg
Nebeneingang 1. Etage (außerhalb von Coronabeschränkungen)

Kontakt per Mail: Gegenwind@email.de

Kontakt per Telefon: Nummer Jürgen
(Dienstag innerhalb der Sprechzeiten oder nach Vereinbarung)